Regeln für ein entspanntes Miteinander

Nutzungsreglement Hundewiese Glattparkdogs: Die nachstehenden Regeln gelten für alle Mitglieder/Nicht-Mitglieder und sollen gewährleisten, dass sich Hunde wie Menschen entspannen und alle Hunde den Freilauf auf der eingezäunten Wiese sicher geniessen können. Verstösse gegen diese Regeln können mit Platzverbot oder polizeilicher Anzeige geahndet werden.

Generelles

  • Die Hundewiese steht ausschliesslich Mitgliedern des Quartierverein Glattparkdogs zur Verfügung. Ausnahme: Sondertermine/Veranstaltungen und zu den Kursen der Hundeschule sind auch angemeldete Nichtmitglieder zugelassen.

  • Nur Mitglieder dürfen die Hundeweise Glattparkdogs mit gültiger Mitgliedschaft und den im jeweiligen Mitgliederprofil registrierten Hunden benutzen sowie maximal zwei Begleitpersonen oder maximal vier Personen aus dem gleichen Haushalt mit auf die Hundewiese Glattparkdogs bringen.

  • Aus Sicherheitsgründen ist die Weitergabe des Türcode verboten. Jedes aktive Mitglied erhält den Türcode über das Mitgliederprofil.

  • Nicht registrierten Hunden ist der Zutritt zur Hundewiese strengstens untersagt.

  • Nicht-Mitglieder (ohne Hund) haben nur in Begleitung eines Mitglieds Zutritt zur Hundewiese.

  • Das unerlaubte Betreten der Hundewiese wird zur polizeilichen Anzeige gebracht.

  • Die Hundewiese ist keine dauerhafte Aufenthaltszone. Auf die anderen Anlagennutzer ist Rücksicht zu nehmen und die Hundewiese ist auf max. 30 Personen gleichzeitig im Regelbetrieb beschränkt.

  • Es gelten die öffentlichen Gesetze und Sorgfaltspflicht Hundegesetz.

Haftung und Sicherheit

  • Es dürfen sich in diesem Bereich keine Metallkonstruktionen oder leitfähiges Material aus Potentialverschleppungsgründen befinden. Glasgegenstände, giftige Lebensmittel sind ebenfalls strikt verboten!

  • Die Benutzung der Hundewiese Glattparkdogs erfolgt auf eigene Gefahr. Hundewiesen Benutzer und Hundebesitzer übernehmen alle Risiken und Verantwortlichkeiten (auch für Kinder) im Zusammenhang mit der Hundewiesennutzung. Nutzende haften bei Unfällen/Schäden an Menschen, Hunden sowie bei Sachbeschädigungen. Beschädigungen an den Einrichtungen sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.

  • Der Quartierverein als Mieterin wie auch die Besitzerin der Wiese übernimmt keine Verantwortung für Schäden an Mensch und Hund und lehnt jede Haftung ab.

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben nur Zutritt in Begleitung einer volljährigen Person.

  • Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung (mit Hunde-Einschluss) ist obligatorisch.

  • Bei Hunden werden die empfohlenen Impfungen vorausgesetzt, um Ansteckungen vorzubeugen.

  • Läufige Hündinnen dürfen die Hundewiese nicht besuchen.

Parkplätze

  • Es sind die Parkplätze direkt neben der Hundewiese zu nutzen. Die Hunde werden zu Fuss und angeleint zur Hundewiese und wieder zurückgeführt. Hundekot ist aufzunehmen.

Sauberkeit

  • Hundekot muss gemäss Hundegesetz Art. 13 sofort aufgenommen und im Robidog ausserhalb der Hundewiese entsorgt werden.

  • Sonstige Abfälle sind im Abfalleimer zu entsorgen. Grundsätzlich gilt: Was man mitbringt, nimmt man wieder mit nach Hause.

  • WC-Anlage des Opfikerpark stehen den Mitgliedern und Besuchern der Hundewiese zur Verfügung.

Öffnungszeiten

  • Montag bis Sonntag (ganzjährig).

Sperrzeiten

  • Während Sondertermine und Veranstaltungen.

Verhalten

  • Wenn bereits Hunde von Mitgliedern auf der Wiese sind, bitte vor dem Eintreten auf die Hundewiese Glattparkdogs mit den Haltern kurz Kontakt aufnehmen, damit diese ihre Hunde abrufen oder ggf. kurz anleinen können. So warten hinter dem inneren Tor nicht bereits aufgeregte Hunde und die erste Begegnung kann entspannt und konfliktfrei erfolgen.

  • Freilaufzone: Auf der Hundewiese sollen die Hunde prinzipiell nicht angeleint sein.

  • Aufsichtspflicht: Nutzende sind selbst verantwortlich, dass ihr Hund sich angemessen verhält. Es dürfen nur so viele Hunde von einer Person betreut werden, wie im Mitgliederprofi registriert sind.

  • Kämpfe, Mobbing und unausgeglichene Spiele müssen von den jeweiligen Hundehaltenden unterbrochen werden. Dasselbe gilt für Dauerbellen, aus Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft.

  • Raufer und Beisser können bei Fehlverhalten mit Platzverbot belegt werden.

  • Buddeln ist auf dem gesamten Gelände zu unterbinden (Stolpergefahr).

  • Mitgebrachtes Hundespielzeug ist nur in sicheren Situationen und unter Aufsicht erlaubt.

  • Auf dem gesamten Areal Hundewiese Glattparkdogs dürfen sich nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig aufhalten.

  • Die Hundewiese wird nicht beaufsichtigt. Die Quartiervereinsmitglieder haben sich an die Statuten, Hinweistafeln und das Nutzungsreglements zu halten.

Glattpark, 01.05.2024

Der Vorstand
Quartierverein Glattparkdogs